Krankenvollversicherung

In der privaten Krankenvollversicherung gibt es ein Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Sie haben in den Bereichen ambulante Behandlung, sowie Zahn- und Krankenhausbehandlung die Wahl zwischen unterschiedlichen Leistungsumfängen wie z.B.

  • prozentualer Versicherungsschutz für Zahnersatz von 50 - 80%
  • Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmerunterbringung im Krankenhaus
  • Behandlung durch Chefarzt oder Stationsarzt

Des Weiteren bieten verschiedene Tarife die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Es kann ein absoluter oder ein prozentualer Selbstbehalt vereinbart werden. Selbstbehalte helfen, den monatlichen Versicherungsbeitrag zu reduzieren.

Besonders für Selbständige ist dies interessant, da so der Beitrag niedrig gehalten werden kann. Der Angestellte hingegen profitiert vom Krankenversicherungszuschuss durch den Arbeitgeber, der, bis zum Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Hälfte des Beitrages zur privaten Krankenversicherung übernimmt. Für eine Selbstbeteiligung hingegen, gibt es keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Neben den Hauptbausteinen ambulante, stationäre, zahnärztliche Behandlung und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gehören zu einer privaten Krankenversicherung aber auch ergänzende Bausteine, wie das wichtige Krankentagegeld oder eine Pflegetagegeldversicherung, welche den umfassenden Versicherungsschutz abrunden.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, der monatlich mindestens 5.550 EUR, bzw. jährlich 66.600 EUR (2023) verdient, und damit über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann aus der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln. Dies ist erstmalig zum Ende des Kalenderjahres möglich, in dem Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen hat die Pflichtgrenze keine Bedeutung für Freiberufler, Selbständige und Beamte. Diese Berufsgruppen können unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse liegt 2023 bei 14,60 %. Der Arbeitgeber trägt 7,3 %, ebenfalls 7,3 % muss der Arbeitnehmer übernehmen. Hinzu kommt gegebenenfalls noch ein Zusatzbeitrag, falls die Kassen defizitär wirtschaften.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung nur aus Beitragsgründen ist allerdings nicht zu empfehlen, der bessere Leistungsumfang sollte hierbei im Vordergrund stehen.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Leistungswünschen und Bedürfnissen. Sprechen Sie mich an.