Wer heutzutage als gesetzlich Krankenversicherter krank wird und stationär behandelt werden muss, dem steht zwar eine Grundversorgung zu, mehr aber auch nicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nur noch für die Grundversorgung im Krankheitsfall auf. Die Besonderheiten des einzelnen Patienten finden da kaum Berücksichtigung.
Ein- oder Zweibettzimmer, alternative Therapien, Behandlung durch den Chefarzt oder spezielle Medikamente sind häufig Leistungen, für die der Kranke selbst aufkommen muss. Für diese Fälle gibt es private Krankenzusatzversicherungen. Nahezu jedes Risiko kann über eine private Zusatzversicherung individuell abgesichert werden.
Der Beitrag für die jeweilige Zusatzversicherung richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Tarifen.
Nahezu der gesamte Umfang des privaten Premiumschutzes kann mit privaten Zusatzversicherungen abgebildet werden. Die Zusatzversicherung trägt, nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse, einen Großteil der verbleibenden Kosten. Auch für Kosten, für die über die gesetzliche Krankenkasse überhaupt keine Deckung besteht, können private
Absicherungen zusätzlich abgeschlossen werden, z. B.:
- stationäre Behandlungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)
- freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl
- Heilpraktikerleistungen
- Zahnersatz, Prophylaxe, Kieferorthopädie (Zahnzusatzversicherung)
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Pflegetagegeld - um sich im Pflegefall das Pflegeheim auch leisten zu können
- Krankentagegeld - zur Einkommenssicherung nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Krankenhaustagegeld
Gemeinsam ermitteln wir die optimale Tarifkombination für Sie - basierend auf Ihren individuellen Wünschen. Natürlich berücksichtigen wir hierzu unabhängige Vergleiche und Ratingergebnisse, um eine optimale Absicherung für Sie zu gewährleisten.
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