Riester-Rente

Durch das AltersVermögensGesetz (AVmG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit
Abschluss einer privaten kapitalgedeckten Versicherung (Riesterrente) aufzufangen.

Die Beiträge dieser Verträge werden mit staatlichen Zulagen gefördert. Je nach Einkommen ergibt sich zusätzlich noch ein Steuervorteil. Die Einführung der neuen geförderten Rente erfolgte schrittweise beginnend mit dem 01.01.2002.

 

 

Produktvoraussetzungen

Um Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, muss das gewählte Produkt zertifiziert sein. Hierzu müssen diverse Kriterien erfüllt werden, wie z. B.:

  • laufende Beitragszahlung während der Ansparphase
  • jährliche Information über den Stand des Vertrages
  • Verpfändung, Beleihung und Abtretung des Vertrages sind nicht möglich
  • keine Rentenzahlung vor Ende des 60. Lebensjahres oder Bezug der gesetzlichen (Alters-)Rente
  • Beitragsgarantie (zum Ablauf muss mind. die Summe der gezahlten Beiträge zur Verfügung stehen)
  • lebenslange Rentenzahlung
  • Portabilität (der Vertrag kann im Laufe der Sparphase an einen anderen Produktanbieter übertragen werden)

Für die Einhaltung dieser Produktkriterien wurde beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) eine spezielle Zertifizierungsstelle eingerichtet. Das Zertifikat gewährleistet aber nur die Einhaltung der gesetzlichen Produktvorgaben, über Rendite oder Qualität des Produktes wird damit keine Aussage getroffen.

Förderfähiger Personenkreis

Förderfähig sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierunter fallen alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, und zusätzlich noch die folgenden Personenkreise:

  • Landwirte, wenn sie pflichtversichert sind
  • einige Selbständige, wie beispielsweise pflichtversicherte Handwerker
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld
  • Zivil- und Wehrdienstleistende
  • Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte (nur bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit)
  • Eltern in der 3-jährigen Kindererziehungszeit (nicht erwerbstätig)
  • Beamte.

Tipp: Zählt nur ein Ehepartner zu den genannten förderfähigen Personen, kann auch der eigentlich selber nicht förderfähige Partner die staatliche Förderung erhalten, wenn beide Ehepartner jeweils einen eigenen Riester-Renten-Vertrag abschließen.

Die staatlichen Zulagen

Damit Sie die maximale staatliche Förderung für Ihre Riester-Rente erhalten, müssen Sie in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die mögliche staatliche Förderung:

 

Ihr zu zahlender individueller Eigenbeitrag zur Riester-Rente berechnet sich wie folgt:

Altersvorsorgeaufwand - Grundzulage - Kinderzulage = Eigenbeitrag

Darüber hinaus kann der Gesamtjahresbeitrag als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden - und ist die Steuererstattung höher als die erhaltenen Zulagen, so wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuer erstattet.

Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt bei 2100 EUR - unabhängig vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen (siehe Tabelle).

Lassen Sie die staatliche Förderung nicht verfallen und fordern Sie Ihre persönliche Förderungsberechnung bei mir an.

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