Kfz-Haftpflichtversicherung
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden, denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, welche für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gewährleistet im Schadenfall den Schadenersatz für den geschädigten Unfallgegner und sie schützt den Schädiger vor finanziellem Ruin. Denn der Gesetzgeber sagt, dass der Schadenverursacher für die Folgen eines Schadens haftet, und zwar unbegrenzt, mit seinem aktuellen und auch zukünftigen Vermögen.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach vielen Kriterien wie z. B. dem Fahrzeugtyp, der Nutzung (z. B. Fahrleistung pro Jahr, Alter des Fahrers, Beruf) und dem Schadenfreiheitsrabatt (schadenfreie Jahre).
Kfz-Kaskoversicherung
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist grundsätzlich immer empfehlenswert. Sie übernimmt nicht nur die Schäden am gegnerischen Fahrzeug, sondern sichert auch Ihr eigenes Fahrzeug gegen bestimmte Gefahren ab.
Bei der Kaskodeckung wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch:
- Brand und Explosion
- Blitzschlag
- Schmor- und Kabelbrände
- Glasbruch
- Diebstahl
- Sturm und Hagel
- Zusammenstoß mit Haarwild
Sie ist eher für ältere Fahrzeuge mit geringerem Wiederbeschaffungswert sinnvoll. Auf Wunsch kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung je Schadenfall vereinbaren und damit den Beitrag senken.
Die Vollkaskoversicherung ist besonders für neuwertige Fahrzeuge und Neuwagen empfehlenswert. Sie bietet zusätzlich zum Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug.
Haben Sie sich bereits einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren, so sollten Sie auch bei einem älteren Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung in Erwägung ziehen, denn eine Vollkasko mit einem hohen Selbstbehalt bietet Ihnen bessern Schutz als eine reine Teilkaskoversicherung.
Die Prämie für die Vollkaskodeckung ist dann meist nur geringfügig höher als die Prämie für die Teilkaskodeckung, da zur Berechnung des Beitrages der Vollkasko in der Regel die Schadenfreiheitsrabattstufe der Kfz-Haftpflichtversicherung herangezogen wird. Der Teilkaskobeitrag hingegen bleibt stets konstant und kann nicht durch schadenfreies Fahren reduziert werden. Zusätzlich zu einem hohen Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich auch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung preissenkend auf die Prämie aus.
Weiterhin können Sie Ihre Kfz-Versicherung mit Autoschutzbrief und Insassenunfallversicherung ergänzen. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, sie bietet Schutz bei Streitigkeiten in Verkehrsangelegenheiten.