Sie können unvorhersehbare Schadenereignisse nicht verhindern, allerdings können Sie die finanziellen Folgen durch die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes auffangen.
Neben den regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen, gehört aber auch der Schutz vor eben diesen unvorhersehbaren Schadenereignissen zu den Pflichten eines vorausschauenden Hausbesitzers.
Denn plötzlich und unerwartet können
- Sturm
- Hagel
- Feuer
- Blitzschlag
- oder ein Leitungswasserschaden (Rohrbruch)
zu großen Schäden führen, die im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin des Hausbesitzers zur Folge haben können, hat er nicht durch eine Wohngebäudeversicherung vorgesorgt.
(Quelle: www.gdv.de)
Zusätzlich zum Gebäude sind normalerweise zahlreiche weitere Grundstücksbestandteile mitversichert, wie z.B. Garagen, Nebengebäude, Grundstückseinfriedungen, Einbauschränke, fest verlegte Fußböden, Antennen, Holzdecken, Überdachungen und Markisen, solange sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme wertmäßig erfasst wurden.
Im Falle eines Schadens können Sie mit einer Ersatzleistung bis zur Höhe des Gebäudeneuwertes (maximal die Versicherungssumme) rechnen. Ein durch ein Feuer zerstörtes Wohngebäude wird bis zum ortsüblichen Neubauwert ersetzt. Ist ein Gebäude nur beschädigt, trägt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die notwendigen
Reparaturen.
Elementarschäden
Neu und immer wichtiger in Zeiten schlimmer werdender Wetterkapriolen ist die Zusatzversicherung gegen Elementarschäden. Sie schützt zusätzlich vor besonderen Risiken wie
- Erdbeben
- Überschwemmung und Rückstau
- Erdsenkung
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
(Quelle: www.gdv.de)
Was tun im Schadenfall?
- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr.
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
- Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
- Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl Ihres Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmen-Nr. mit.
- Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn (ggfls. vorher Standort erfragen).
- Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
- Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
- Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.